- stillschweigen
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stịll||schwei|gen 〈V. 229; hat〉I 〈V. intr.〉1. nicht reden, sich bedeckt halten2. über, zu etwas \stillschweigen2.1 etwas für sich behalten, verheimlichen, nicht ausplaudern2.2 sich zu etwas nicht äußern, es schweigend hinnehmenII 〈V. tr.〉 etwas \stillschweigen schweigend übergehen, totschweigen* * *
stịll|schwei|gen <st. V.; hat (intensivierend):a) schweigen;obwohl man sie bedrängte, hat sie stillgeschwiegen.* * *
Stịll|schwei|gen, das: a) (intensivierend) Schweigen: Sophies S. gab Sellmann Antrieb (Bieler, Mädchenkrieg 315); Als er fertig war, herrschte verlegenes S. (Niekisch, Leben 114); über etw. mit S. hinweggehen, etw. mit S. übergehen; *sich in S. hüllen (↑Schweigen);b) äußerste ↑Diskretion (a): S. geloben, vereinbaren; jmdm. S. auferlegen; Danach wies man den Zeugen ein separates Zimmer an und verordnete ihnen S. (Bieler, Mädchenkrieg 562); ... verpflichtete ich mich, über alles, was ich im Zusammenhang mit der Schlacht von Stalingrad in Erfahrung gebracht habe, strengstes S. zu bewahren (Loest, Pistole 95).
Universal-Lexikon. 2012.